Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern.
Bewerben können sich Organisationen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind und in einer oder mehrerer der folgenden Handlungsfeldern agieren:
- Begegnungsprojekte zwischen Menschen ohne und mit Flucht- oder Migrationserfahrung, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen mit wenig Integrationsangeboten
- Generationenübergreifendes Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund für die gesellschaftliche Teilhabe von Senioren
- Niederschwellige Integrationsbegleitung von Flüchtlingen und Heranführung an die Regelberatungsstruktur nach positiver Asylentscheidung und
- Förderung freiwilligen Engagements von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu gesellschaftlichen und politischen Themen
Ziele der Projektförderung sind:
- Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten,
- gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben und
- Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz (interkulturelle Öffnung) von Zugewanderten und Einheimischen.
Die Antragsfrist ist der 15. September 2017.
Detaillierte Informationen gibt es unter: www.bamf.de
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