Hallo, wir sind die kleine Initiative Home not Shelter! Stuttgart. Wir sind seit 2017 in den Stadtteilen Hallschlag und Münster aktiv. Hier arbeiten wir an einer vielfältigen und starken Nachbarschaft. Wir tragen mit verschiedenen Projekten dazu bei, dass Menschen ihren Stadtteil besser kennenlernen und selbst mitgestalten können. So bringen wir Menschen zusammen und finden gemeinsam neue Wege für Gemeinschaft und Begegnung.
WO // Lebenswert gestaltete Sozialräume:
Sozialräume sind Orte, an denen wir viel Zeit verbringen und die uns wichtig sind. Das Stadtviertel, in dem wir wohnen, ist ein solcher Sozialraum. Sozialräume werden lebenswert, wenn sie auf den Wünschen und Bedarfen von Anwohner*innen aus dem Stadtteil basieren. Um diese zu gestalten, setzt Home not Shelter! auf Methoden des Social Designs sowie der sozialen und interkulturellen Arbeit. So entstehen Lösungsansätze, die auf den Bedürfnissen, dem Wissen und den Erfahrungen der Menschen vor Ort basieren. Dabei fördern wir die Selbstbestimmung und Eigeninitiative der Menschen. Grundlage der Sozialraum-Gestaltung ist eine Sozialraum-Analyse, um die Situation vor Ort zu verstehen.
WIE // Sozialräumliche Teilhabe
Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, ihren Stadtteil mitzugestalten. Deswegen arbeitet Home not Shelter! aktiv daran, Zugänge und Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Sozialraum zu schaffen. Durch ko-Design wird besonders auf die Inklusion marginalisierter Gruppen geachtet. Ko-Design bedeutet, dass wir möglichst viele Menschen in Projekte einbeziehen. Ihre Perspektiven und Ideen sollen Teil der Entscheidungen in Projekten sein. Hierdurch wird ein Austausch auf Augenhöhe über Grenzen und Barrieren hinweg ermöglicht.
WER // Handlungsgemeinschaft
Für all unsere Projekte arbeiten wir in Handlungsgemeinschaften zusammen. Eine Handlungsgemeinschaft besteht aus verschiedenen Menschen, die gemeinsam an einem Projekt arbeiten. Diese sind Anwohner*innen aus dem Stadtteil, Personen aus Vereinen, Sozialträger, Initiativen und öffentlichen Einrichtungen.
Gemeinsam werden Ideen umgesetzt, Verantwortung übernommen und Wissen und Erfahrung ausgetauscht. Diese Handlungsgemeinschaften können aus festen oder wechselnden Personengruppen bestehen. Durch die Zusammenarbeit von Menschen aus vielen verschiedenen Bereichen können Hierarchie-, Sektor- und kulturelle Grenzen überwunden werden. So arbeitet die Handlungsgemeinschaft ko-kreativ zusammen an der Sozialraum-Gestaltung.
Netzwerk
Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen liegt uns am Herzen. Wir sind davon überzeugt, dass eine gute Arbeit im Sozialraum nur in der Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Akteur*innen funktioniert. So können wir durch die verschiedenen Perspektiven lernen und gemeinsame Projekte umsetzen.
Wir arbeiten mit vielen Einrichtungen und Akteur*innen aus den Stadtteilen Hallschlag und Münster zusammen. Hier könnt Ihr unser Netzwerk kennenlernen:
- Stadtteilhaus Hallschlag
- JMD im Quartier
- Malteser Hilfsdienst
- AWO Stuttgart
- Aki Abenteuerspielplatz
- Mauga Nescht
- Jugendhaus Hallschlag
- Neue Arbeit
Neben der Zusammenarbeit mit einzelnen Akteur*innen sind wir auch in Netzwerkgruppen aktiv. Bei Interesse an mehr Infos könnt Ihr Euch immer an uns wenden oder die Kontaktpersonen kontaktieren:
Hallschlag Aktuell – HAK
Vernetzungsrunde der Akteur*innen im Hallschlag
Leitung: Nadine Lappe & Anne-Maria Sontheimer
E-Mail: hallschlagaktuell@gmx.de
Nachhaltig im Hallschlag
Vernetzung zum Thema Nachhaltigkeit
Website
Leitung: Lisa Langosch
E-Mail: info@nachhaltig-im-hallschlag.de
AG Teilhabe
Untergruppe HAK
Leitung: Stefanie Ender
E-Mail: stefanie.ender@stuttgart.de
AUF!leben – Zukunft ist jetzt
Vernetzung im Bereich Mentoring
Website
E-Mail: aufleben@mentor-ring.org
Träger der Initiative Home not Shelter! ist die Hans Sauer Stiftung in Kooperation mit morethanshelters e.V. unter dem Dach des social design lab. Das Innovationslabor für Integration* wird durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk der Deutschen Fernsehlotterie gefördert. Start der Förderung war der 01. März 2021, der Projektzeitraum ist auf drei Jahre angesetzt.